Lehrgang „Maschinisten“
Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme sind die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung und die jeweils erforderliche Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Maschinisten“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte sowie die Vermittlung von Kenntnissen und richtiger Verhaltensweisen, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Lehrgang „Sprechfunker“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
nur auf besondere Einladung
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Sichern in absturzgefährdeten Bereichen
Halten ist das Sichern von gefährdeten Personen und Einsatzkräften mit dem Ziel,
einen Absturz auszuschließen. Der Begriff des Haltens beschreibt nur solche Situationen, bei denen ein Kernmantel-Dynamikseil bzw. eine Feuerwehrleine zur Sicherung
oberhalb des zu Haltenden geführt wird. Das heißt, die gesicherte Person wird beim
Abrutschen von der Standfläche sofort von Auffanggurt und Kernmantel-Dynamikseil
bzw. Feuerwehr-Haltegurt und Feuerwehrleine so von oben gehalten, dass sie nicht
abstürzen oder weiterrutschen kann. Dabei ist darauf zu achten, dass die Feuerwehrleine bzw. das Kernmantel-Dynamikseil immer straff auf Zug gehalten wird. Der Haltende darf sich nicht im absturzgefährdeten Bereich befinden.
Eine weitere Form des Haltens ist das Rückhalten von Personen. Es dient der Einschränkung des Bewegungsraumes der zu sichernden Einsatzkraft. Ein Absturz wird
ausgeschlossen, wenn verhindert wird, dass der Gesicherte die Absturzkante erreicht.
Einsatzbeispiele sind Tätigkeiten auf Böschungen, Leitern und Flachdächern.
Ein freies Hängen in der Feuerwehrleine ist nicht zulässig. Die einzige Ausnahme
besteht beim Selbstretten.
BEI DIESEM LEHRGANG FINDET DER THEORETISCHE TEIL am 23. und 24. JUNI ONLINE STATT! EIN STABILER INTERNETZUGANG IST ERFORDERLICH. Am 26., 27. und 28. Juni findet der Lehrgang in Präsenz im Feuerwehrhaus Frankenberg statt.