Kreisfeuerwehrverband Waldeck-Frankenberg

Gemeinsame Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“

Berlin. In fast zweijähriger Arbeit hat der Gemeinsame Ausschuss für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) und der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) die neue Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ erstellt …

Publikation von DFV und vfdb stellt aktuellen Stand der Fachmeinung dar

Sie stellt, abgestimmt mit den Präsidien der beiden Verbände, den aktuellen Stand der Fachmeinung in Deutschland dar. „Die Fachempfehlung richtet sich sowohl an die Bewohner von Wohnungen als auch an Feuerwehren und Spezialisten in der Brandschutzerziehung und -aufklärung“, erläutert Frieder Kircher, Vorsitzender des Gemeinsamen Ausschusses.

Die Fachempfehlung stellt die folgenden Grundprinzipien zum Verhalten im Brandfall dar:

1. Es ist nicht möglich, die Bevölkerung zum richtigen Verhalten im Brandfall in Wohnungen zu bringen, wenn man nur fünf Regeln kommuniziert. Sie sind zwar, wie bei der Brandschutzordnung Teil A nach DIN 14096 leicht zu merken, aber das Verständnis ist nicht ausreichend, um im eigenen Wohnumfeld unter sehr verschiedenen Randbedingungen richtig zu handeln. Die Handlungsempfehlungen müssen ausführlicher sein, auch wenn dabei das Problem auftritt, dass Schwierigkeiten beim Lesen des längeren Textes auftauchen.

2. Es gibt keine einheitliche Regelung zum Verhalten, die für jede Situation in jeder Gebäudeart beim Wohnen zutrifft. Die detaillierten Verhaltenshinweise für einen Brand im Einfamilienhaus unterscheiden sich in mehreren Punkten von den Hinweisen beim Brand in einem Mehrfamilienhaus. Für Brandschutzfachleute sind diese Unterschiede zwar klar, logisch und einsichtig, der normale Mensch auf der Straße hat aber diese Kenntnisse nicht! Weiterhin ist es noch entscheidend, ob es im Mehrfamilienhaus in der eigenen Wohnung brennt oder in einer beliebig anderen Wohnung im gleichen Mehrfamilienhaus. Zusätzlich stellt der Fall eines verrauchten Treppenhauses eine Sondersituation dar, die betrachtet werden muss. In der Fachempfehlung „Verhalten im Brandfall“ werden daher folgende vier Fälle unterscheiden:

     o Brand in der eigenen Wohnung eines Mehrfamilienhauses
     o Brand in einer anderen Wohnung eines Mehrfamilienhauses
     o Verrauchtes Treppenhaus in einem Mehrfamilienhaus
     o Brand in einem Einfamilienhaus

3. Reine Schlagworte oder Merksätze sind nicht ausreichend. Es müssen detaillierte Erklärungen erfolgen, die die Nutzer direkt ansprechen. Diese dienen insbesondere auch Multiplikatoren wie zum Beispiel Brandschutzerziehern oder Lehrkräften, um die Merksätze den Nutzern zu erläutern

4. Durch Ablaufdiagramme werden die Handlungsprinzipien anschaulich erläutert.

„Mit der neuen Fachempfehlung setzt der Gemeinsame Ausschuss für Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung seine strategische Arbeit in diesem Gebiet fort, die mit der Fachempfehlung ,Der Notruf in der Brandschutzerziehung‘ begonnen wurde und sich zukünftig weiter fortsetzen soll“, erläutert Kircher abschließend. Die aktuelle Fachempfehlung steht unter www.feuerwehrverband.de/fe-verhalten-brandfall.html online.

Quelle: Deutscher Feuerwehrverband e.V.