Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
Dienstversammlung der Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren.
vorrangig für Teilnehmer am Grundausbildungslehrgang im März in Frankenberg
Anmeldung über ZMS-Hessen
vorrangig für Teilnehmer am Grundausbildungslehrgang im März in Bad Arolsen
Anmeldung über ZMS-Hessen
Das Seminar „Führungsnachwuchskompetenz“ ergänzt das bisherige Veranstaltungsangebot, damit auch weiterhin hochmotivierte und gut vorbereitete Führungskräfte aus den Reihen der Freiwilligen Feuerwehren hervorgehen: Durch dieses neukonzipierte Seminar werden die vorrangig jungen Feuerwehrangehörigen ohne bisherige Führungserfahrung auf die anstehenden Aufgaben in einer Führungspositionen vorbereitet und haben die Möglichkeit zu überprüfen, ob sie die Führungslaufbahn einschlagen möchten und sollten. Ziel dieses Seminares ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmer die grundlegenden Facetten der Führung zu vermitteln, ihre Präsentationskompetenz und ihre Kommunikationskompetenz zu stärken sowie ihre Teamfähigkeit weiter auszubauen. Außerdem erhalten die Teilnehmer im Anschluss an das Seminar ein Vier-Augen-Feedback von den eingesetzten Trainern.
Auch geeignet als Sichtungslehrgang für die Identifizierung von Nachwuchsführungskräften
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Seminar ist der erfolgreich abgeschlossene Lehrgang „Truppführer“. Die Teilnehmenden dürfen noch nicht zum Lehrgang “Gruppenführer” angemeldet sein oder bereits an dem Lehrgang teilgenommen haben.
Dauer 2 Tage
Truppmannausbildung
Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Truppmannausbildung. Ausnahmen sind für bestimmte Funktionsträger, wie zum Beispiel Fachberater, zulässig.
Die Truppmannausbildung ist erst nach erfolgreicher Teilnahme an der Truppmannausbildung Teil 1 und Teil 2 abgeschlossen. Bei Feuerwehren mit Atemschutzausrüstung sollen im Rahmen der Truppmannausbildung der Lehrgang „Sprechfunker“ und der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ absolviert werden. Eine Ausbildung in
Übungseinrichtungen zur Brandbekämpfung (heiße Ausbildung) wird empfohlen.
Ziel der Truppmannausbildung Teil 1 ist die Befähigung zur Übernahme von grundlegenden Tätigkeiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz in Truppmannfunktion unter Anleitung.
Dauer der Truppmannausbildung Teil 1: mindestens 70 Stunden.
Dieser Lehrgang wird im e-learning-Format durchgeführt. Der theoretische Teil wird ausschließlich mit Hilfe der digitalen Lernwelt der Hessischen Landesfeuerwehrschule und mit Videosprechstunden durchgeführt. Nur der praktische Teil findet in Präsenz statt.
Lehrgang „Sprechfunker“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.