Lehrgang „Sprechfunker“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.
vorrangig für Teilnehmer am Grundausbildungslehrgang im Februar in Bad Arolsen
Anmeldung über ZMS-Hessen
Dienstversammlung der Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren.
vorrangig für Teilnehmer am Grundausbildungslehrgang im März in Frankenberg
Anmeldung über ZMS-Hessen
Anforderungen an CSA-Träger im ABC-Einsatz:
Nach FwDV 7:
• Träger von CSA müssen hierfür ergänzend ausgebildet sein.
und nach FwDV 500:
• Sonderausrüstung darf nur von den dafür ausgebildeten Einsatzkräften eingesetzt werden.
• Für Einsätze in Verbindung mit ABC-Gefahrstoffen sind dafür ausgebildete Einsatzkräfte erforderlich. Die Ausbildung gliedert sich in: ABC-Einsatz, Führen im ABC-Einsatz, …
• jährlich mind. eine Fortbildung zu Einsätzen mit ABC-Gefahrstoffen einschließlich der Dekontamination sowie
• eine Übung im Einsatz mit ABC-Gefahrstoffen