Dienstversammlung der Gemeinde- und Stadtbrandinspektoren.
Lehrgang „Technische Hilfeleistung“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zur verletztenorientierten Rettung, zur richtigen Handhabung der Ausrüstung und zur Bedienung der Geräte für technische Hilfeleistungen auch größeren Umfanges.
Lehrgangsdauer: mindestens 35 Stunden.
Das Seminar Technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen 1 kann nach dem erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs Truppmann Teil 2 absolviert werden.
Ziel des Seminars ist die Befähigung zur Technischen Unfallhilfe und Brandbekämpfung nach Bahnunfällen.
Lehrgangsvoraussetzungen:
- aktives Mitglied einer Einsatzabteilung
- Erfolgreich abgeschlossener Lehrgang Truppmann Teil 2
Lehrgangsdauer:
Die Dauer des Seminars beträgt mindestens 12 Stunden aus Theorie und Praxis.
vorrangig für Feuerwehrangehörige aus Feuerwehren durch deren Gemarkungsgebiet eine aktive Bahnlinie führt.
Lehrgang „Sprechfunker“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.
Lehrgangsdauer: mindestens 16 Stunden.
Stand 12.05.2025 11:00 Uhr sind 30 Mannschaften angemeldet.
Der Grundfragebogen wird ab 10:00 Uhr in zwei Gruppen in der Stadthalle abgenommen.
Anmeldung oder Abmeldungen zur Feuerwehrleistungsübung bitte bis 09:30 Uhr unter den bekannten Kontaktmöglichkeiten.
Siegerehrung für 14:00 Uhr geplant.
nur auf besondere Einladung
Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1. Der Lehrgang „Sprechfunker“ soll vor dem Lehrgang „Atemschutzgeräteträger“ abgeschlossen sein.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Einsatz unter Atemschutz.
Lehrgangsdauer: mindestens 25 Stunden.