in den vergangenen Wochen erhielten viele Feuerwehrvereine in der Region, welche im Vereinsregister eingetragen sind, einen Bescheid vom Bundesanzeiger Verlag GmbH für die Jahresgebühren zur Führung des Transparenzregisters.
Aufgrund von vermehrten Anfragen hat sich der Kreisfeuerwehrverband der Frage angenommen, ob diese Bescheide rechtmäßig sind.
Nach Rücksprache mit den übergeordneten Verbänden sowie einer Recherche teilen wir Ihnen mit, dass der Bescheid für die Jahresgebühr zur Führung des Transparenzregisters rechtmäßig ist.
Begründung und Rechtsgrundlage
Das Transparenzregister wurde im vergangenen Jahr im Rahmen der Umsetzung der 4. EU-Anti-Geldwäscherichtlinie, das Geldwäschegesetz (GwG), eingeführt und soll somit Gewinne aus schweren Straftaten aufspüren.
Die Führung des Transparenzregisters finanziert sich über die Erhebung einer jährlichen Grundgebühr in Höhe von 2,50 EUR bis zum Jahr 2019, seit dem Jahr 2020 beläuft sich dieser Betrag auf 4,80 EUR.
Ein Muster des rechtmäßigen Bescheides findet sich hier:
2021_Muste...
Beitragsbefreiung für Vereine mit einem steuerbegünstigtem Zweck (gemeinnützige Vereine)
Aufgrund der im Januar 2020 neu erlassenen Transparenzregistergebührenverordnung gilt aber: „Für Vereinigungen nach § 20 GwG, die einen steuerbegünstigten Zweck im Sinn der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung verfolgen, ist gemäß § 24 Abs. 1 Satz 2 GwG eine gesetzliche Gebührenbefreiung vorgesehen. Um eine Gebührenbefreiung für Ihren Verein zu beantragen, müssen Sie einen formlosen Antrag, einen Registerauszug sowie den notwendigen Freistellungsbescheid per Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de senden.
Eine rückwirkende Befreiung ist hierbei nicht möglich.
Der Antrag könnte wie folgt formuliert werden:
„Betreff: Befreiung Jahresgebühr Transparenzregister
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantragen wir die Befreiung von der Jahresgebühr für 2021 und die folgenden Jahre für das
Transparenzregister. In der Anlage erhalten Sie die erforderlichen Unterlagen (Registerauszug und
Freistellungsbescheid).
Wir bedanken uns für Ihre Bemühungen und bitten um Übersendung der Gebührenbefreiung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
1. Vorsitzende/r FFW … e.V.“
Weitere Informationen finden Sie auf den nachfolgenden Seiten:
Transparenzregister der Bundesregierung