Kreisfeuerwehrverband Waldeck-Frankenberg

Rauchmelder

Rauchmelderpflicht

Die gesetzliche Rauchmelderpflicht gilt heute in allen Bundesländern mit geringfügigen lokalen unterschieden. Näheres regelt die Landesbauordnung. Hier ist unter anderem geregelt, wer für die Anbringung und die Wartung verantwortlich ist. Die Unterschiede zwischen Wohnraum in privatem Eigentum, Mietwohnungen oder -häusern sowie im gewerblichen Bereich erläutern wir Ihnen gern auf Anfrage.

Welcher Rauchmelder?

Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen “Q”. Dieses kennzeichnet hochwertige Rauchwarnmelder mit geprüfter Langlebigkeit durch eine festverbaute 10-Jahres-Batterie, genauerer Branderkennung und einer höheren Sicherheit vor Fehlalarmen durch verbesserte Elektronik.

Wo soll ich Rauchmelder anbringen?

Für einen optimalen Schutz erfolgt die Rauchmelder-Installation in der Regel in allen Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die als Fluchtwege dienen.

Weitere Informationen

Umfangreiche Informationen rund um das Thema Rauchmelder finden sich im Internet unter diesem Link.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gern über unser Kontaktformular an.