Der Lehrgang „Atemschutzgeräteträger II – Träger von Chemiekalienschutzanzügen“ ist die weitergehende Qualifizierung eines/r Feuerwehrmanns/-frau nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger. Der Lehrgang „Träger von Chemiekalienschutzanzügen“ wird im Landkreis auf Kreisebene durchgeführt.
In 12 Stunden werden die Kameraden in das Thema CSA unterwiesen. Ein theoretischer Teil und ein praktischer Teil ist auch hier Bestandteil des Lehrgangs.
In der praktischen Prüfung wird die Gruppe in 2 Einheiten geteilt. Die einen sind im CSA und die anderen laufen neben her und unterstützen falls etwas schief läuft.
In der Theorieprüfung werden 20 Fachfragen inkl. Themenbereich AGT beantwortet.
Chemikalienschutzanzüge kommen bei Gefahrgutunfällen zum Einsatz. Der Träger des CSA ist dabei komplett von seiner Umwelt isoliert und kann somit auch in radiologisch, chemisch oder bakteriologisch kontaminierten Gebieten arbeiten. Zur Atemluftversorgung trägt der CSA-Träger einen Pressluftatmer auf dem Rücken. Die Einsatzzeit ist für den Träger des CSA aufgrund der hohen körperlichen wie psychischen Belastung auf maximal 20 Minuten begrenzt. Hinzu kommen 10 Minuten für die Grobreinigung des Anzuges. Ein weiterer begrenzender Einfluss ist die eingeschränkte Beständigkeit gegenüber den diversen Chemikalien.
Deweiteren haben 11 Kameraden den Atemschutzgeräteträger Lehrgang am 18. März bestanden. Ein Teilnehmer hat den Weg aus dem Schwalm Eder Kreis auf sich genommen.
Wir gratulieren allen Teilnehmer zur bestanden Prüfung.
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